Grundlagen des Meldewesens
Jeder Arzt, der In Bayern entweder tätig ist oder seinen Hauptwohnsitz hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich bei dem für ihn zuständigen Kreis- oder Bezirksverband anzumelden. Als Frist gilt der Zeitraum eines Monats. Dies sieht die Meldeordnung der Bayerischen Landesärztekammer in Ausführung des Heilberufekammergesetzes HKaG (Artikel 3, Absatz 6) vor.
Konkret ist neben weiteren Formularen vor allem der Meldebogen dem Ärztlichen Kreisverband Bayreuth ausgefüllt vorzulegen:
- Approbationsurkunde
- Promotionsurkunde
- Erlaubnis zum Führen ausländischer akademischer Grade
- Ernennungsurkunde(n)
- Facharzturkunde(n)
- Schwerpunktsbezeichungsurkunde(n)
- Zusatzbezeichungsurkunde(n)
- Sonstige Fachkunde(n)/ Ärztlichen Qualifikation(en)
Wir bitten bei allen Anmeldungen im ÄKV Bayreuth zu beachten, dass eine postalische Aussendung von Informationen des ÄKV, aber auch sonstiger notwendiger Unterlagen (z.B. Einladungen Mitgliederversammlungen) in der Regel nicht mehr möglich ist. Wir benötigen daher zwingend eine gültige e-mail Adresse.
Die Durchführung der Anmeldung ist auf zwei Wegen möglich:
- Anmeldung über die Online-Meldebogenplattform (unten stehend hellblau)
oder
- Anmeldung durch Einsendung des ausgefüllten und unterschriebenen Meldebogens (unten stehend dunkelblau)
Online Meldebogenplattform
Ärztinnen und Ärzte können sich ab sofort bequem und einfach über die deutschlandweite Online-Meldebogenplattform bei der Bayerischen Landesärztekammer anmelden.
Das Ausfüllen des bisherigen Meldebogens in Papierform kann somit entfallen. Die Meldebogenplattform erfasst die meldepflichtigen Umstände, die für die Anmeldung notwendig sind und übermittelt diese an die Bayerische Landesärztekammer.
Zu beachten ist, dass Neumitglieder den Meldebogen trotz der elektronischen Übermittlung der Daten zusätzlich per Post an den zuständigen Ärztlichen Kreisverband (z.B. Ärztlichen Kreisverband Bayreuth) senden müssen. Nur ein unterschriebener, eingereichter Meldebogen führt derzeit zu einer Mitgliedschaft.
Während der Einführungsphase bleibt der bekannte PDF-Meldebogen (dunkelblau, unten) zusätzlich bestehen. Die komplette Umstellung auf die Nutzung der Meldebogenplattform erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.