Ärztlicher Kreisverband Bayreuth
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Der Ärztliche Kreisverband ist die Berufsvertretung aller Ärztinnen und Ärzte in Stadt und Kreis Bayreuth mit insgesamt 1399 Mitgliedern (Stand: 10.01.2024). Unsere Aufgabe ist es, Berufspflichten von Ärzten zu überwachen, an deren fachlichen Fortbildung sowie an der öffentlichen Gesundheitspflege mitzuwirken. Bei Konflikten zwischen Ärzten und Patienten versuchen wir zu vermitteln.
Öffnungskernzeiten für
Parteiverkehr
Montag 12.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch 12.00 bis 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Mitarbeiterinnen in der Geschäftsstelle:
Frau D. Grohmann und Frau E. Jäger
Kurskoordination/ Buchführung:
Frau H. Rausch
Wir werden alles uns Mögliche dafür tun, unsere festgelegten Bürokernzeiten einzuhalten und Ihnen in diesen Zeiten auch einen persönlichen Kontakt zu ermöglichen. Bedingt durch Krankheiten und Urlaubszeiten kann es dennoch zu Abweichungen kommen. Zusätzlich zu den Kernzeiten bieten wir an, in Absprache auch Termine zu anderen Zeiten zu vereinbaren.
Wir bitten Sie, uns in jedem Falle vor einer persönlichen Kontaktaufnahme telefonisch oder auch per e-mail zu kontaktieren. Danke für Ihr Verständnis.
Hintergrund
Ärztlichen Körperschaften, wie der Ärztliche Kreisverband Bayreuth, sind Körperschaften öffentlichen Rechts. Sie sind damit zwar organisatorisch aus dem staatlichen Bereich ausgelagert und selbstverwaltet. Dennoch sind sie Teil der öffentlichen Gewalt. Sie unterliegen der staatlichen Rechtsaufsicht. Der Staat entzieht sich damit trotz der erfolgten Auslagerung nicht seiner sich aus der Verfassung ergebenden Verpflichtungen und Bindungen.
Durch diese rechtliche Konstruktion und die weitreichenden Eingriffsmöglichkeiten des Staates auf die Körperschaften wird das Gesundheitswesen unseres Landes als Teil der Daseinsvorsorge eben nicht den Bedingungen des Privatrechts und damit dem freien Markt überlassen. Die Ärztlichen Körperschaften sind also nicht nur Organisationen der Ärzteschaft, sie sind so gesehen auch Ausdruck und Mittel staatlicher Regulierung.
In Bayern gibt es im Wesentlichen zwei ärztliche Körperschaftengebilde. Eine dieser Körperschaften ist die Bayerische Landesärztekammer als gesetzliche Berufsvertretung aller aktuell ca. 93000 bayerischen Ärztinnen und Ärzte. Sie ist dreigliedrig organisiert: Bayerische Landesärztekammer (BLÄK), acht ärztliche Bezirksverbände (ÄBV) und 63 ärztliche Kreisverbände (ÄKV). Der Bezirksverband Oberfranken setzt sich aus neun Kreisverbänden zusammen, unter anderem dem ÄKV Bayreuth.